Erhebliche Steuersenkungen in Schwyzer Gemeinden möglich

Mit der Reform des Finanzausgleichs werden die Gemeinden und Bezirke im Kanton Schwyz erheblich entlastet. Damit die Bevölkerung direkt davon profitiert, ist eine Senkung der Steuerfüsse auf kommunaler Ebene unerlässlich.

Der Regierungsrat hat den Innerkantonalen Finanzausgleich (IFA) für das Jahr 2025 festgelegt und damit die konkreten finanziellen Auswirkungen der IFA-Reform auf die Bezirke und Gemeinden bekanntgegeben. Insgesamt profitieren finanzschwächere Gemeinden von Beiträgen in Höhe von 127 Millionen Franken. Diese Mittel schaffen die Voraussetzungen, um ein zentrales Ziel der Reform zu erreichen: die Verringerung der Steuerschere zwischen den Schwyzer Gemeinden. Mit den deutlichen Entlastungen ist nun der Weg frei für breite Steuerfusssenkungen auf Gemeinde- und Bezirksebene. Die Steuerzahlenden sollen direkt von diesen Entlastungen profitieren.

Die aktualisierten Zahlen für das Jahr 2025 zeigen deutlich, wie gross das Potenzial für Steuerfusssenkungen ist. In 27 Gemeinden und 4 Bezirken sind Steuersenkungen möglich, oftmals sogar in erheblichem Umfang. Was bedeutet das für die betroffene Bevölkerung? Eine Familie in der Gemeinde Schwyz mit einem steuerbaren Einkommen von 75'000 Franken müsste über 1'400 Franken weniger an Steuern zahlen, wenn Bezirk und Gemeinde ihr volles Senkungspotenzial ausschöpfen. Für eine alleinstehende Person in der Gemeinde Schübelbach mit einem steuerbaren Einkommen von 45'000 Franken könnte die Steuerrechnung um über 900 Franken geringer ausfallen. Den Steuerzahlenden winken also für das Jahr 2025 erhebliche Entlastungen – vorausgesetzt, die Gemeinden setzen die notwendigen Steuersenkungen um.

Hier sind nicht nur die verantwortlichen Bezirks- und Gemeinderäte gefordert, sondern auch die Stimmbevölkerung, die letztlich an der Gemeindeversammlung den Steuerfuss beschliesst. Die FDP wird sich in den Bezirken und Gemeinden dafür stark machen, dass die Steuern gesenkt werden und somit mehr Geld im Portemonnaie der Bürgerinnen und Bürger verbleibt.

 

Berechnung der Beispiele:

Gemäss Steuerstatistik 2020 des Kanton Schwyz (Ausgabe 2023, S. 11) liegt das mittlere steuerbare Einkommen einer alleinstehenden Person ohne Kinder bei Fr. 30'000 – 40'000. Aufgrund der Entwicklung seit 2020 dürfte dieses mittlerweile höher liegen. Als Referenzwert wird für die Berechnung Fr. 45'000 verwendet. Für ein Ehepaar mit Kindern liegt das mittlere steuerbare Einkommen bei 60'000 – 70'000. Analog wird als Referenzwert für die Berechnung Fr. 75'000 verwendet. Das mittlere steuerbare Vermögen beträgt gemäss Steuerstatistik (S. 23) sowohl für Alleinstehende als auch Verheiratete Fr. 0. Als weitere Berechnungsgrundlage dienen der Steuerrechner des Kantons, die Steuerfusstabelle 2023 sowie die aktuelle Tabelle zum Senkungspotenzial infolge der IFA-Reform.

Die einfache Steuer im Jahr 2023 für eine alleinstehende Person (Fr. 45'000 steuerbares Einkommen) in der Gemeinde Schübelbach beträgt Fr. 1’207.50. Fürs Jahr 2023 liegt der Steuerfuss der Gemeinde Schübelbach bei 180%, jener des Bezirks March bei 40%. Das ergibt Steuern von Fr 2’656.50 für Gemeinde und Bezirk. Aufgrund der IFA-Reform könnte der Steuerfuss in der Gemeinde Schübelbach per 2025 auf 115% gesenkt werden, jener des Bezirks March auf 27%. Die Steuern für Gemeinde und Bezirk würden neu Fr. 1’714.65 betragen, was einer Reduktion von Fr. 941.85 entspricht.

Die einfache Steuer im Jahr 2023 für ein Ehepaar (Fr. 75'000 steuerbares Einkommen) in der Gemeinde Schwyz beträgt Fr. 1’925.45. Fürs Jahr 2023 liegt der Steuerfuss der Gemeinde Schwyz bei 165%, jener des Bezirks Schwyz bei 40%. Das ergibt Steuern von Fr 3’947.15 für Gemeinde und Bezirk. Aufgrund der IFA-Reform könnte der Steuerfuss in der Gemeinde Schwyz per 2025 auf 106% gesenkt werden, jener des Bezirks Schwyz auf 25%. Die Steuern für Gemeinde und Bezirk würden neu Fr. 2’522.35 betragen, was einer Reduktion von Fr. 1’424.80 entspricht.