Handlungsbedarf ist da - FDP begrüsst Totalrevision

Die FDP will im neuen Gesetz über Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für Kinder den Gemeinden die Hoheit überlassen.

Das Departement des Innern unter der Leitung von FDP-Regierungsrätin und Frau Landammann Petra Steimen (Wollerau) hat zwei Varianten für eine Totalrevision des Gesetzes über Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für Kinder (IhG) in die Vernehmlassung geschickt. Die FDP.Die Liberalen haben sich intensiv damit beschäftigt.

Totalrevision ist zeitgemäss

Dabei gibt es seitens FDP-Kantonalpräsidentin Marlene Müller erst einmal einen Dank an den Regierungsrat und das zuständige Departement des Innern: «Der Handlungsbedarf ist offensichtlich und wir begrüssen die Totalrevision des IhG.» Die FDP befürwortet bei der vorgeschlagenen Geltendmachung des Anspruchs auf Leistungen der Alimentenbevorschussung, dass auch neue Lebensmodelle oder Lebensgemeinschaften berücksichtigt werden. Ebenso unterstützt man die Erhöhung des Alters für unterhaltsberechtigte Kinder auf das 25. Altersjahr. Spätestens dann haben unterhaltsberechtigte Kinder eine angemessene Ausbildung abgeschlossen. «Diese vorgelegten Anpassungen machen Sinn und entsprechen der heutigen Realität», so Marlene Müller.

Variante 1 wird bevorzugt

Zwei Varianten in der Handhabung hat die Regierung in die Vernehmlassung geschickt. Dabei bevorzugt die FDP Variante 1, die vorsieht, dass die Gemeinden für den Bereich Inkassohilfe eine Fachstelle führen. «Da die Gemeinden für die Kosten verantwortlich sind, sollen sie auch die Möglichkeit erhalten, sich selbst zu organisieren und zu konstituieren», so Marlene Müller. «Wenn die Situation es erfordert, sollen die Aufgaben auch an geeignete Fachstellen übertragen werden können.»

Text: Roger Bürgler