Medienmitteilung vom 30. September 2017

   

Jagdgesetz: FDP will nur die nötigsten Anpassungen

 

Die FDP steht in ihrer Vernehmlassung der neuen Jagd- und Wildschutzverordnung grösstenteils positiv gegenüber – unnötiger administrativer Aufwand soll aber verhindert werden.

 

«Der Entwurf der neuen Jagd- und Wildschutzverordnung will teilweise unnötige Regelungen», sagt der Gersauer FDP-Kantonsrat und Jäger Robert Nigg zur Vorlage. «Nach Ansicht der FDP würde damit nur der administrative Aufwand und somit auch die Kosten für Jäger und Verwaltung vergrössert.»

 

«Bewährtes bewahren»

Grundsätzlich ist es ein Anliegen der FDP.Die Liberalen des Kantons Schwyz, dass die neue Jagd- und Wildschutzverordnung gegenüber dem Gesetz vom 25. Mai 2016 keine Verschärfung vornimmt. Deshalb weist die FDP auf einige Punkte hin, die sie gerne anders formuliert hätte. So soll der Jagdlehrgang weiterhin durch den Schwyzer kantonalen Patentjägerverband durchgeführt werden und nicht durch die Jagdprüfungskommission ausgeschrieben und an Dritte vergeben werden. «Die bisherige Praxis hat eine lange Tradition und es gibt keinen Grund diese zu ändern», sagt FDP-Kantonsrat Robert Nigg. Auch passt den Liberalen nicht, dass ein möglicher Ausschluss vom Jagdlehrgang und der Jagdprüfung bei einem Vergehen wie Sachbeschädigung erfolgen kann. Ausschlussgründe können definitiv nur schwere Vergehen, die mit der Jagdtätigkeit inklusive Schusswaffen, Tiermissbrauch, etc. zu tun haben, sein. «Für uns ist es unverhältnismässig, wenn beispielsweise eine Person im jugendlichen Leichtsinn wegen Sachbeschädigung verurteilt wurde und nun vom Jagdlehrgang ausgeschlossen wird.» Weiter haben die Liberalen auch beispielsweise bei der neu geforderten Treiberbewilligung den Rotstift angesetzt.

 

 

Legende zum Bild:

Der Gersauer FDP-Kantonsrat und Jäger Robert Nigg leitete bei der FDP.Die Liberalen des Kantons Schwyz die Vernehmlassung der Jagd- und Wildschutzverordnung.

 

Text und Bild: Roger Bürgler